Beschlussvorlage - 01/094/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow
hier: Förderung der Teilmodernisierungsmaßnahme Tollensestraße 27
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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16.02.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das Grundstück Tollensestraße 27 gehört zum Gebäudekomplex des Hotels am Markt und
liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Altstadt von Altentreptow.
Wegen des im Jahre 2010 erkannten Bedarfes zur Erweiterung der Nutzfläche des Hotels, soll das seit vielen Jahren leerstehende Gebäude nunmehr erhalten werden. Die Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB sollen durch Modernisierungs- und Instandsetzungs-maßnahmen beseitigt werden, zu denen sich der Eigentümer verpflichtet hat.
In einem ersten Bauabschnitt, wurden im Jahre 2010 die Dachdecker- und Dachklempner-
arbeiten ausgeführt. Die Gesamtkosten für die Dacherneuerung betrugen 18.517,90 Euro von denen 15.561,26 Euro förderfähig sind.
Die Stadt beteiligte sich an den Kosten der Maßnahme durch die Gewährung einer Zuschusspauschale in Höhe von 25 % der förderfähigen Kosten d. h. 3.890,32 Euro
Für diese Entscheidung war die Zustimmung des Hauptausschusses nicht erforderlich, da die Grundlagen des Förderantrages dem Beschluss-Nr. 39/99/2009 entsprachen.
Nunmehr möchte der Bauherr die Modernisierung fortsetzen und bittet um Bereitstellung weiterer Fördermittel. Der Architekt hat die förderfähigen Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt berechnet.
Sie betragen 61.071,45 Euro.
Davon sollen, wie im ersten Bauabschnitt anteilig 25 % durch einen Zuschuss gefördert werden, somit zur Zeit 15.267,86 Euro.
Zu diesem Vorschlag ist eine Einzelfallentscheidung erforderlich.
Nach dem Beschluss 39/99/2009 Pkt. 3 vom 05. Mai 2009 des Hauptausschusses dürfen die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme maximal 300,00 Euro je m² Nutzfläche betragen.
Die Nutzflächenberechnung des Architekten hat ergeben, dass nach Abschluss der Sanierung dem Eigentümer 182,33 m² Nutzfläche zur Verfügung stehen. Damit würde im Regelfall die Obergrenze für die förderfähigen Kosten 54.699,00 Euro betragen
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss beschließt, als Einzelfallentscheidung, auf der Grundlage des
Beschlusses 39/99/2009 Pkt. 3, der Förderung der Teilmodernisierung des Gebäudes
Tollensestraße 27 zustimmen. Bei einem Ansatz von 61.071,45 Euro förderfähiger
Gesamtkosten für den zweiten Bauabschnitt soll ein Zuschuss von 25 % - dies entspricht
15.267,86 Euro bereit gestellt werden.
2. In Vorbereitung der Teilmodernisierung des Gebäudes, wurden die Antragsunterlagen an
das Landesförderinstitut, Bereich Städtebauförderung, übergeben.
Bis zur Entscheidung durch das Landesförderinstitut steht die Höhe der Förderung unter
dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung durch das Landesförderinstitut
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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784 kB
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