Beschlussvorlage - 01/093/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Wohngrundstück Brandenburger Straße 27 wurde durch Verkauf an einen interessierten

Bauwilligen privatisiert. Es liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Altstadt Altentreptow und in unmittelbarer Nähe des Brandenburger Tores. Es ist zwar kein Einzeldenkmal, aber bei jeder Baumaßnahme ist zusätzlich der Umgebungsschutz für das Brandenburger Tor zu beachten. Nach den Zuwendungsbestimmungen aus dem Beschluss-Nr. 39/99/2009 des Hauptausschusses beträgt die Förderobergrenze 30% der förderfähigen Kosten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Einzelfallentscheidung und der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss.

In Vorbereitung des Verkaufes, fand eine gemeinsame Besichtigung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege statt. Auch hier wurde festgestellt, dass die Ensemblewirkung von Tor und Torhaus von überragender Bedeutung als Zeugnisse norddeutscher Backsteingotik sind.

Zu den erhaltenswerten Ensembleteilen gehört auch die Grundstückseinfriedung als massive Mauer, die aber teilweise zurückgebaut werden kann.

Nach der Einschätzung des planenden Architekten beträgt die Höhe der Gesamtkosten für die Bauleistungen 133.803,01 Euro.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Die Verwaltung und der Sanierungsträger schlagen vor, für das Vorhaben einen Zuschuss in Höhe von 40% der förderfähigen Baukosten als Maximalförderung bereitzustellen.

Das entspricht einer Fördersumme von 53.521,20 Euro

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hauptausschuss beschließt, als Einzelfallentscheidung, die Förderung der  

    Teilmodernisierung des Wohnhauses Brandenburger Straße 27 bei einem Ansatz von    

    133.803,01 Euro Baukosten mit einem Zuschuss von 40 %, dies entspricht

    53.521,20 Euro, zu fördern.

2. Die Förderhöhe ist die Förderobergrenze. Ein Antrag an das Landesförderinstitut zur Zu-

    stimmung auf Einsatz von Fördermitteln für das Objekt wurde gestellt.

    Die Erarbeitung und der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit dem Bauwilligen  

    ist umgehend vorzunehmen.

 

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Anlagen

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