Beschlussvorlage - 01/092/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Altstadt Altentreptow
hier: Förderung des Neubaus in der Schulstraße 11a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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16.02.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das Gebäudegrundstück Schulstraße 11a ist ein Teilgrundstück des ehemalig gewerblich genutzten Teils der Liegenschaft Spedition Gertner in Altentreptow.
Durch Rückbau der Wirtschaftsgebäude entstand 2003 eine Lücke zur Wiederbebauung mit Wohnhäusern. Im Jahre 2010 erwarben die zukünftigen Bauherren eine Teilfläche von 1000 m² und haben nunmehr den Antrag gestellt, an diesem Standort einen Neubau zu errichten, der städtebaulich und architektonisch qualitätsvoll eine Lösung für innerstädtisches Wohnen
darstellen soll.
Nach Angaben des Bauherren soll Baubeginn für das Haus der 01.04.2011 sein und voraussichtliches Bauende der 30.10.2011.
Ein Bauantrag liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor, ebenso die Stellungnahme der
Stadt und der Rahmenplanerin.
Am 29.12.2010 haben die Eigentümer den Antrag gestellt, den Neubau durch die Bereitstellung von Fördermitteln zu unterstützen. Da die Bauwilligen die Errichtung eines selbstgenutzten Wohnhauses in einer Baulücke der Innenstadt planen, besteht die zusätzliche Förderung für Schließung von Baulücken durch Neubau nach F.3 St Bau FRL (Städtebau-förderrichtlinie). Das Vorhaben ist ein Beispiel für die Umsetzung des Programms Neues
Wohnen in der Innenstadt in Altentreptow.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss beschließt, den Neubau des Wohnhauses Schulstraße 11a durch eine
Festbetragsförderung von 150,00 Euro/m² Wohnfläche zu unterstützen. Damit erhält der
Bauherr einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 18.057,00 Euro.
2. Mit diesem Förderbetrag ist der städtebauliche Mehraufwand, der sich aus dem Neubau
im Sanierungsgebiet ergibt, ausgeglichen.
3. Das Landesförderinstitut hat mit Schreiben vom 27.01.2011 dem Einsatz von
Städtebaufördermitteln für die Einzelmaßnahme Neubau Schulstraße 11a in Alten-
treptow zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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669,3 kB
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2
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53,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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386,3 kB
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