Beschlussvorlage - 01/092/2011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Gebäudegrundstück Schulstraße 11a ist ein Teilgrundstück des ehemalig gewerblich genutzten Teils der Liegenschaft Spedition Gertner in Altentreptow.

Durch Rückbau der Wirtschaftsgebäude entstand 2003 eine Lücke zur Wiederbebauung mit Wohnhäusern. Im Jahre 2010 erwarben die zukünftigen Bauherren eine Teilfläche von 1000 m² und haben nunmehr den Antrag gestellt, an diesem Standort einen Neubau zu errichten, der städtebaulich und architektonisch qualitätsvoll eine Lösung für innerstädtisches Wohnen

darstellen soll.

Nach Angaben des Bauherren soll Baubeginn für das Haus der 01.04.2011 sein und voraussichtliches Bauende der 30.10.2011.

Ein Bauantrag liegt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor, ebenso die Stellungnahme der

Stadt und der Rahmenplanerin.

Am 29.12.2010 haben die Eigentümer den Antrag gestellt, den Neubau durch die Bereitstellung von Fördermitteln zu unterstützen. Da die Bauwilligen die Errichtung eines selbstgenutzten Wohnhauses in einer Baulücke der Innenstadt planen, besteht die zusätzliche Förderung für Schließung von Baulücken durch Neubau nach F.3 St Bau FRL (Städtebau-förderrichtlinie). Das Vorhaben ist ein Beispiel für die Umsetzung des Programms „Neues

Wohnen in der Innenstadt“ in Altentreptow.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hauptausschuss beschließt, den Neubau des Wohnhauses Schulstraße 11a durch eine

    Festbetragsförderung von 150,00 Euro/m² Wohnfläche zu unterstützen. Damit erhält der

    Bauherr einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 18.057,00 Euro.

2. Mit diesem Förderbetrag ist der städtebauliche Mehraufwand, der sich aus dem Neubau

    im Sanierungsgebiet ergibt, ausgeglichen.

3. Das Landesförderinstitut hat mit Schreiben vom 27.01.2011 dem Einsatz von

    Städtebaufördermitteln für die Einzelmaßnahme – Neubau Schulstraße 11a – in Alten- 

    treptow zugestimmt.

 

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Anlagen

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