Beschlussvorlage - 01/080/2010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2009 wurde gemäß § 61 (2) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 08. Juni 2004 aufgestellt. Sie ist nach § 61 (3) der Kommunalverfassung von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2010 die Jahresrechnung bestätigt.

 

Die Jahresrechnung wurde am 08. September 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen die Jahresrechnung der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2009 entsprechend beigefügter Anlage.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...