Beschlussvorlage - 01/084/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.12.2010
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Sachverhalt
1.Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 14.10.2010 teilte das Jugendamt des Landkreises Demmin mit, dass durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Demmin am 14.10.2010 die veränderte Kostenbeteiligung an der Kindertagesförderung im Landkreis Demmin beschlossen wurde.
Aus diesem Beschluss ergibt sich für den Zeitraum Oktober 2010 bis Dezember 2010 eine Erhöhung der Landesmittelanteile um 31,00 pro belegten Platz. Dadurch reduzieren sich die Elternbeiträge und Gemeindeanteile um jeweils 15,50 pro Platz und Monat.
Der Jugendhilfeausschuss hat in gleicher Sitzung die Verteilung der Landes- und Kreismittel ab 01.01.2011 festgelegt. Bei gleichbleibenden Gesamtkosten steigen die Elternbeiträge im Vergleich zum Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 um ca 5 . Im Vergleich zum Zeitraum Januar bis September 2010 sinken sie um ca 10 .
Nach § 20 KiföG M-V hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Kosten in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu übernehmen, die nicht vom Land und vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis) gedeckt werden. Die Eltern dürfen nicht mit mehr als 50 vom Hundert belastet werden.
Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Stadt Altentreptow sind in der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Altentreptow festgelegt.
Die Änderung der Beträge ist nur über eine Änderung der Satzung möglich. Dazu ist es erforderlich, die in der Anlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft der Stadt Altentreptow zu beschließen.
Die Eltern sind durch Aushang über die ab 01.10.2010 geltenden Elternbeiträge informiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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