Beschlussvorlage - 01/086/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Für die Sicherung der Verpflichtungen und die Einhaltung der Verträge, benötigt der Sanierungsträger BIG STÄDTEBAU MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH

                                zusätzlich 125.000,00 Euro Kassenmittel

Dieser Bedarf wurde beim Fördergeber angemeldet und nunmehr als Vorgriff auf Kassen-mittel aus dem Haushaltsjahr 2011 bewilligt. Um die Fördermittel abrufen und einsetzen zu können, muss bei jedem Teilabruf der städtische Eigenanteil überwiesen werden. Gebraucht werden zusätzliche Eigenanteile der Stadt in Höhe von 10.150,00 Euro.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2010 war diese überplanmäßige Ausgabe nicht erkennbar.

Es ist absehbar, dass der im Haushaltsplan 2010 unter der Haushaltsstelle 6150.9514

-zusätzliche Eigenanteile- geplante Betrag von 9.500,00 Euro für den Verwendungszweck

nicht mehr benötigt wird. Er könnte für die überplanmäßige Ausgabe eingesetzt werden. Zur Deckung der Differenz bis zur Höhe des überplanmäßigen Eigenanteils von 10.150,00 Euro könnten 650,00 Euro aus außerplanmäßigen Einnahmen der Haushaltsstelle 8800.3400 –Einnahmen aus Grundstücksverkäufen- eingesetzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die überplanmäßige Ausgabe  in der Haushaltsstelle 6150.9511 -Sanierungsbeitrag Stadt- in Höhe von 10.150,00 Euro aus der Haushaltsstelle 6150.9514 -zusätzliche Eigenanteile- in Höhe von 9.500,00 Euro und der überplanmäßigen Einnahme aus der Haushaltsstelle 8800.3400 -Einnahmen aus Grundstücksverkäufen- in Höhe von 650,00 Euro zu decken.

 

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