Beschlussvorlage - 01/083/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beteiligt:
- Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow; Amt für zentrale Dienste/Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.12.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 10.11.2010 teilte der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow, Kamerad Stefan Booke, der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow mit, dass er mit sofortiger Wirkung das Amt des Wehrführers aus persönlichen Gründen niederlegt.
Gemäß § 12 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und müssen nach Beendigung der Wahlperiode oder nach vorzeitiger Aufgabe des Amtes aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen werden.
Die Abberufung bedarf der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Abberufung muss rückwirkend zum 10.11.2010 erfolgen.
