Beschlussvorlage - 01/083/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 10.11.2010 teilte der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow, Kamerad Stefan Booke, der Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow mit, dass er mit sofortiger Wirkung das Amt des Wehrführers aus persönlichen Gründen niederlegt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und müssen nach Beendigung der Wahlperiode oder nach vorzeitiger Aufgabe des Amtes aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen werden.

Die Abberufung bedarf der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Abberufung muss rückwirkend zum 10.11.2010 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Altentreptow entlässt Kameraden Stefan Booke auf eigenen Wunsch rückwirkend zum 10.11.2010 aus dem Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow und beendet zeitgleich das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

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