Beschlussvorlage - 01/078/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow wird durch die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:

Die Aufstellung der 4. Änderung des o.a. Bauleitplanes ist die Voraussetzung, um im so genannten Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB den Bebauungsplan Nr. 13 „Bioenergieanlage Altentreptow – Am Brüggenbruch“ aufzustellen und nach Rechtskraft das geplante Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energien an diesem Standort realisieren zu können und ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ausführlich erläutert.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow weist das Bebauungsplangebiet als Flächen für die Landwirtschaft aus.

Darum lässt sich der B-Plan Nr.13 nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt in ihrer öffentlichen Sitzung:

 

a)      Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Der Änderungsbereich betrifft das in der Anlage dargestellte Gebiet im Außenbereich östlich der Stadt Altentreptow unmittelbar hinter dem Gewerbegebiet an der L 35. Erfasst werden Teilflächender Flurstücke 77/11, 356/1 und 361/1 der Flur 4 in der Gemarkung Altentreptow. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr.13 „Bioenergieanlage Altentreptow – Am Brüggenbruch“. Ebenso wird die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche geändert. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

b)      Die Billigung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen.

 

c)      Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionales Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte und Entwurf zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Altentreptow zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Umweltbericht und Stellungnahmen der Fachbehörden.

 

d)      Mit dem Vorhabenträger, Biogas Altentreptow GmbH & Co.KG, Reutershof 3, 17087 Altentreptow ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen, in dem die Kostenübernahme für das Bauleitplanverfahren durch den Investor geregelt ist. Der Vorhabenträger beauftragt ein leistungsfähiges Planungsbüro zu Ausarbeitung der Unterlagen des Flächennutzungsplanes sowie zur Betreuung des in Rede stehenden Planverfahrens im Einvernehmen mit der Stadt Altentreptow.

 

e)      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die gemäß § 3 Abs. 1BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

f)       Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. BauGB durchzuführen.

 

g)      Der Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Anlagen

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