Beschlussvorlage - 01/067/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung für den Ausbau der in der städtischen Baulast befindlichen Teileinrichtungen in der Rudolf- Breitscheid- Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Oswald
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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10.11.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.12.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 2009 erfolgte der Ausbau des II. Bauabschnitts des innerörtlichen Teils der
L 273 (Rudolf- Breitscheid- Straße).
Da die Straße nicht in voller Länge und Ausdehnung ausgebaut worden ist, muss ein
Abschnittsbildungsbeschluss gefasst werden.
Bereits am 07.Dezember 2005 hatte die Stadtvertretersitzung den Abschnittsbildungsbeschluss für den I. Bauabschnitt, beginnend zwischen dem Einmündungsbereich Rudolf- Breitscheid- Straße / Zehntfeldweg bis zum Ende des Gehweges vor der Einmündung Meldorfer Straße, gefasst.
Nunmehr wurde der II. Bauabschnitt realisiert, der im Einmündungsbereich Zehntfeldweg der Rudolf- Breitscheid- Straße beginnt und an der Einmündung zur Feldstraße endet.
Ein Kostenspaltungsbeschluss ist nicht erforderlich, da von den Ausbaumaßnahmen
alle in der städtischen Baulast befindlichen Teileinrichtungen erfasst wurden.
Die Abrechenbarkeit der städtischen Baumaßnahme setzt jedoch einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus.
Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für den Ausbau der städtischen Nebenanlagen (vgl. hierzu auch § 4 Abs. 2 der
Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.01.2001) auf die Grundstücke umgelegt werden, die in dem gebildeten Abschnitt liegen. Nur die Teetzlebener Straße wurde in ihrer vollen Länge ausgebaut.
Der Umstand, dass beide Bauabschnitte in einer Baumaßnahme durchgeführt worden sind, rechtfertigt keine Zusammenfassung bei der Abrechnung.
Die Straße ist als innerörtlicher Teil der Landesstraße eingestuft, wodurch die
Beitragspflichtigen keine Anteile für den Aufwand beim Straßenbau zu tragen haben.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter beschließen, die im Jahre 2009 realisierte Ausbaumaßnahme an den
Nebeneinrichtungen der Rudolf- Breitscheid- Straße auf dem Wege der Abschnittsbildung
abzurechnen.
Davon erfasst wird der Bau der Gehwege, Borde, Straßenbeleuchtung und die Erneuerung
der Grabenwand des Straßenbegleitgrabens als Teil zwischen der Einmündung Holländer
Gang bis zur Kreuzung Grüner Gang / Feldstraße.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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