Beschlussvorlage - 01/067/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahre 2009 erfolgte der Ausbau des II. Bauabschnitts des innerörtlichen Teils der       

L 273 (Rudolf- Breitscheid- Straße).           

Da die Straße nicht in voller Länge und Ausdehnung ausgebaut worden ist, muss ein

Abschnittsbildungsbeschluss gefasst werden.

Bereits am 07.Dezember 2005 hatte die Stadtvertretersitzung den              Abschnittsbildungsbeschluss für den I. Bauabschnitt, beginnend zwischen dem             Einmündungsbereich Rudolf- Breitscheid- Straße / Zehntfeldweg bis zum Ende des              Gehweges vor der Einmündung Meldorfer Straße, gefasst.         

Nunmehr wurde der II. Bauabschnitt realisiert, der im Einmündungsbereich Zehntfeldweg der Rudolf- Breitscheid- Straße beginnt und an der Einmündung zur Feldstraße endet.

Ein Kostenspaltungsbeschluss ist nicht erforderlich, da von den Ausbaumaßnahmen  

alle in der städtischen Baulast befindlichen Teileinrichtungen erfasst wurden.

Die Abrechenbarkeit der städtischen Baumaßnahme setzt jedoch einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus.

Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für den Ausbau der städtischen Nebenanlagen (vgl. hierzu auch § 4 Abs. 2 der

Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.01.2001) auf die Grundstücke umgelegt werden, die in dem gebildeten Abschnitt liegen. Nur die Teetzlebener Straße wurde in ihrer vollen Länge ausgebaut.

Der Umstand, dass beide Bauabschnitte in einer Baumaßnahme durchgeführt worden sind, rechtfertigt keine Zusammenfassung bei der Abrechnung. 

Die Straße ist als innerörtlicher Teil der Landesstraße eingestuft, wodurch die

Beitragspflichtigen keine Anteile für den Aufwand beim Straßenbau zu tragen haben. 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen, die im Jahre 2009 realisierte Ausbaumaßnahme an den

Nebeneinrichtungen der Rudolf- Breitscheid- Straße auf dem Wege der Abschnittsbildung

abzurechnen.

Davon erfasst wird der Bau der Gehwege, Borde, Straßenbeleuchtung und die Erneuerung

der Grabenwand des Straßenbegleitgrabens als Teil zwischen der Einmündung Holländer

Gang bis zur Kreuzung Grüner Gang / Feldstraße.

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Anlagen

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