Beschlussvorlage - 06/BV/046/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2019 wurde das Verfahren zum Erlass der Klarstellungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow eingeleitet.

Das Erfordernis zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung ergibt sich immer dann, wenn es Zweifel an der räumlichen Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zum Außenbereich hin bestehen. In der Ortslage Grapzow, haben sich diese aufgetan. Hier ist die Diskrepanz zwischen der örtlichen Situation und der aus Juli 1995 stammenden Altsatzung besonders groß. Damit ist die Bestandssatzung mehr als 20 Jahre alt. Der Kataster und der Gebäudebestand haben sich nachhaltig verändert. Zudem läßt die Qualität der Planzeichnung der Altsatzung nicht immer eine zweifels-freie Beurteilung der Situation zu. Im Zusammenhang mit der Abgrenzung des klarzustellenden Innenbereiches sind bei der seit dem 05.07.1995 rechtskräftigen Altsatzung häufig bauakzessorisch wirkende Flächen nicht mit betrachtet worden. Dies führt dazu, dass vermeintlich dem Innenbereich zuzuordnende Flächen in der Planzeichnung der Bestandssatzung als Außenbereich dargestellt werden.

Gerade unter dem Aspekt, dass die Landesbauordnung MV unter § 61 eine Vielzahl von Bauvorhaben genehmigungsfrei gestellt hat; diese Genehmigungsfreistellung jedoch nicht im Außenbereich greift, ist es sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung von wesentlicher Bedeutung, die Grenzen des Innenbereiches zu kennen. Insbesondere dazu soll die durch die Gemeinde neu aufgestellte Satzung zur Festlegung der Grenzen des Innenbereiches für Grapzow beitragen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie nach Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 3449), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) wird die Klarstellungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow erlassen.

 

  1. Die Begründung zur Klarstellungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Grapzow ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.1.1.00.56250000

 

Bezeichnung:

Sachverst., Gerichts- u.ä.Aufw

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

8.500,00 €

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

1.812,82 €

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

2.459,73 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

4.227,45

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...