Beschlussvorlage - 14/BV/034/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Derzeit gibt es viele Angebote von Unternehmen, Photovoltaikanalgen auf Freiflächen oder kommunalen Gebäuden zu installieren, welche vom Fachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsmanagement an die Gemeinden weitergegeben werden.

 

Dementsprechend hat sich der amtierende Bürgermeister dazu ausgesprochen, dass die Gemeinde Gnevkow beabsichtigt, einen Beitrag zum Ausbau Erneuerbarer Energien zu  leisten. Die Gewinnung von Solarstrom soll durch Photovoltaikanlagen auf der Liegenschaft Gemarkung Gnevkow, Flur 1, Flurstück 73/1 (ehemals Sportplatz) als Freiflächenanlagen erfolgen. Derzeit führen die Landwerke M-V ein Energiecoaching bzgl. erneuerbare Energien durch, wobei auch die Stadt Altentreptow ausgewählt wurde. Gern kann die Verwaltung dieses Projekt auch in diesem Rahmen mit thematisieren und die bestmöglichen Varianten für die Gemeinde Gnevkow aufzeigen lassen.

 

Mit der Errichtung der Photovoltaikanlage wird ggfls. ein Pachtvertrag mit einer Fachfirma  abgeschlossen. Aus diesem Grunde wird empfohlen, dass die Verwaltung im Auftrag der  Gemeinde auch weitere Markerkundungen durchführt, um Vergleichswerte zu ermitteln.

 

Folgende weitere bspw.  Verfahrensschritte sollten in der Entscheidungsfindung der Gemeinde mit  einbezogen werden und folgende Fragestellungen erörtert werden:

 

- Erteilt die Gemeinde Gnevkow ggfls. die Zustimmung zur Abnahme von umliegenden  Bäumen, um eine möglichst hohe Nutzung zu erzielen (diese Genehmigung wäre  über den Landkreis MSE zu erteilen)

- Baurechtliche Genehmigungen zur Errichtung der Photovoltaikanlage sind durch die  Fachfirma einzuholen und der Gemeinde nachzuweisen

 

- auch sollten folgende Modelle erörtert werden:

a) Kaufmodell (Einmalinvestition durch die Gemeinde und Selbstnutzung des Stroms)

b) Mietpreismodell (die Gemeinde stellt die Dachflächen einem Investor zur  Verfügung und mietet die PV-Anlage)

- bei Kaufoption ist eine Ausschreibung erforderlich; entsprechende Angebote sind  einzuholen

- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sollten hier erfolgen

- von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit den Firmen in Kontakt zu treten um Vorstellungen derartiger Projekte zu erhalten; ggfls. könnten diese zu den Gemeindevertretungen eingeladen werden

 

Dieser Beschluss dient als Grundsatzbeschluss für das Projekt „Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Gnevkow“.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gnevkow spricht sich grundsätzlich dafür aus, auf der Liegenschaft Gemarkung Gnevkow, Flur 1, Flurstück 73/1 (ehemals Sportplatz) Photovoltaikanlagen durch eine Fachfirma prüfen und installieren zu lassen und die Gewinnung von Solarstrom für die gemeindlichen Gebäude zu nutzen und somit einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu leisten.

 

Die Gemeindevertretung Gnevkow beauftragt die Verwaltung die entsprechenden fachlichen Prüfungen für derartige Projekte einzuholen und entsprechende Beschlüsse hierzu vorzubereiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Beitrag für das Haushaltssicherungskonzept

 

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Anlagen

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