Beschlussvorlage - 01/BV/192/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalangelegenheit Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.11.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage: Unfallverhütungsvorschriften fordern, dass die Kontamination von Feuerwehrangehörigen durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden ist. Kontaminierte Schutzkleidung ist zu waschen, jedoch nicht in der privaten Häuslichkeit. Gewerbliche Wäschereien in der Nähe übernehmen diese Dienstleistung nicht.
Die Verantwortung liegt bei den Trägern der Freiwilligen Feuerwehren (Gemeinden/ Bürgermeister).
Durch eine Bündelung dieser Pflichtaufgabe besteht die Möglichkeit für alle amtsangehörigen Gemeinden, diese organisierter, kostengünstiger zu erfüllen.
Daher wird in der Verantwortung der Stadt Altentreptow das Waschen der Schutzbekleidung für alle FF-Kameraden der amtsangehörigen Gemeinden vorgenommen.
Zur personellen Absicherung erfolgt eine Splittung einer vorhandenen Vollzeitstelle im Bauhof der Stadt Altentreptow mit der Maßgabe, dass 0,25 VzÄ (= 10 h/wöchentliche Arbeitszeit) jeweils im Haushalt der Stadt Altentreptow für das Waschen der Schutzkleidung der FF Altentreptow und 0,25 VzÄ im Haushalt des Amtes Treptower Tollensewinkel für das Waschen der Schutzkleidung der FF der weiteren amtsangehörigen Gemeinde unter dem Produkt Feuerwehren 1.2.6.01 personell- und haushaltsrechtlich eingestellt werden.
Die Aufwendungen im Amtshaushalt sind Amtsumlage fähig. Forderungen des Amtes an die Stadt Altentreptow werden nicht erhoben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
