Beschlussvorlage - 24/BV/066/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 144 in Verbindung mit § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Der Vorbericht und die Zusammenstellung Ergebnis- und Finanzhaushaltes sind als Anlage beigefügt.

 

Der Amtsausschuss hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Mit der Haushaltssatzung werden

-        im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.807.500 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.807.500 €

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf   0 €

-          im Finanzplan

a) der Gesamtbetrag der laufenden  Einzahlungen auf4.867.900 €

     der Gesamtbetrag der laufenden  Auszahlungen (einschließlich der

Auszahlungen für die planmäßige Tilgung) auf 4.877.500 €

b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    0 €

    der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf         7.500 €

    der Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        -7.500 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 (3) KV M-V

festgesetzt auf     486.790 €

Die Amtsumlage wird festgesetzt auf   20,146 v.H.

Die Schulumlage wird festgesetzt auf   1.637,52 €/Schüler

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan     2,375 VzÄ ausgewiesen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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