Beschlussvorlage - 24/BV/064/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsbeitritt und Gründung der "Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V.” (AGFK MV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
|
|
|
|
17.11.2020
|
Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 einen Zusammenschluss interessierter Kommunen, den sogenannten Initiativkreis der “Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern” (AGFK MV) Für den Herbst des Jahres 2020 ist geplant, dass sich die AGFK MV als eingetragenen Verein (e.V.) gründet.
Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u.a. ein Projektkoordinator finanziert und Fachaustausch zwischen den Kommunen organisiert werden konnte. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Diese Finanzierung ist jedoch abhängig von den festen Strukturen einer Vereinsgründung.
Es haben die Hansestädte Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar, Anklam, die Städte Schwerin, Neustrelitz sowie die Gemeinde Heringsdorf ihre Absicht bekundet, als Gründungs-Mitglieder der AGFK MV e.V. aufzutreten.
Vergleichbare Arbeitsgemeinschaften für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen (AGFKs) haben sich in den letzten 10 bis 15 Jahren in fast allen Bundesländern etabliert. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.
Die angestrebte Gründung des eingetragenen Vereins im Herbst 2020 wird nach dem Vorbild der vergleichbaren Arbeitsgemeinschaften in den anderen Bundesländern vorbereitet. Die Finanzierung des Vereins erfolgt aus Zuwendungen des Landes und den jährlichen Beiträgen der Vereinsmitglieder.
Zweck und Aufgaben der AGFK MV e.V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins, definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:
- Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
- Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
- Entwicklung und Durchführung von Projekten
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
- Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
- Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
- Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.
Um auch weiterhin gemeinsam mit anderen Kommunen, Landkreisen und Interessensvertretern den Rad- und Fußgängerverkehr zu stärken, unterstützt das Amt Treptower Tollensewinkel als Gründungsmitglied die AGFK MV als e.V.. Vorteile für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich aus den genannten Aufgaben des Vereins u.a.:
- Durch gemeinsame, von einer Geschäftsstelle der AGFK MV e.V. koordinierte Projekte sparen die Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z.B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich Vermittlung geltender Verkehrsregeln. Mitunter werden diese durch einen gemeinsamen Mitteleinsatz erst möglich.
- Vorträge im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen zu günstigen Konditionen stellen sicher, dass die Mitglieder über aktuelles Fachwissen informiert sind und neue Kenntnisse aus Praxisbeispielen anderer auch vor Ort anwenden können, z.B. bei Radverkehrsführungen an Kreuzungen oder der Gestaltung von Fahrradstraßen.
- Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.
Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:
a)der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins
b)die Benennung einer festen Ansprechperson
c)die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung
d)die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke
e)der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.
Gemäß der Beitragsordnung der AGFK MV (Anlage 2) beträgt der Mitgliedsbeitrag für das Amt Treptower Tollensewinkel 1.500,00 €/a. Für den Mitgliedsbeitrag sind im Haushaltsjahr 2021 finanzielle Mittel einzustellen und für die Folgejahre einzuplanen.
Durch den Beitritt in die AGFK MV e.V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in KOMMUNE unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.
Das Amt Treptower Tollensewinkel wird ordentliches Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Amtsvorsteher wird gebeten, bei dem sich gründenden Verein „Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V.” (AGFK MV) einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
