Beschlussvorlage - 01/BV/188/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Durch die Fraktion der Altentreptower Wählergemeinschaft/ SPD wurde der Antrag eingebracht, für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow in Anerkennung ihres ehrenamtlichen Engagements eine zusätzliche Rentenversicherung abzuschließen (01/ BV/ 099/ 2020).

Auf der Stadtvertretersitzung am 16.06.2020 wurde der Beschlussvorschlag wie folgt geändert: “Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Wehrführung, den zuständigen Ausschüssen und der Stadtvertretung bis zum 31.10.2020 einen Vorschlag zur Würdigung des Ehrenamtes der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow zu unterbreiten.“.

Auf der Stadtvertretersitzung am 08.09.2020 informierte die Verwaltung über den Sachstand.

 

In enger Zusammenarbeit mit der Wehrführung und dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr  liegt nun die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow zur Beschlussfassung vor. Diese soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Momentan wird davon ausgegangen, dass folgende Kosten jährlich fortlaufend entstehen:

  • Aufwandsentschädigung: 7.980 € (wenn alle Funktionen besetzt sind)
  • Zuwendungen: ca. 3.000,00 €.

Die zusätzlichen Aufwendungen aus dieser Satzung (ca. 3.000,00 €/ Jahr) werden durch die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow (Reduzierung der Aufwandsentschädigung aller Funktionsträger um 10%) gedeckt.

 

 

 

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