Beschlussvorlage - 03/BV/036/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W über eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefan Bilinski
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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18.11.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die FF Bartow verfügt derzeit nur über einen Mercedes Sprinter TSA. Die Technik darauf ist veraltet. Um den Feuerwehrstandort Bartow zu erhalten, ist es dringend notwendig ein neues Feuerwehrfahrzeug (TSF-W) zu beschaffen.
Leider konnte die Gemeinde Bartow bei der Beschaffung von TSF-W im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ nicht berücksichtigt werden.
Da die Freiwillige Feuerwehr Bartow allerdings nicht über ein Löschfahrzeug, sondern
lediglich über ein für die Gewährleistung des Brandschutzes unzureichendes Fahrzeug vom Typ MTW/MZF verfügt, hat sich das Ministerium für Inneres und Europa dazu entschlossen, die Beschaffung eines TSF-W mittels Sonderbedarfszuweisung zu unterstützen.
Die Kosten für ein TSF-W belaufen sich auf 171.000,- €. Ein Drittel fördert der Landkreis, somit 57.000,- €, der SBZ-Anteil liegt bei einer Förderquote von 75% bei 85.500,- €.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bartow beschließt die Beschaffung eines TSF-W mittels Sonderbedarfszuweisung. Die Kosten für ein TSF-W belaufen sich auf 171.000,- €. Ein Drittel fördert der Landkreis, somit 57.000,- €, der SBZ-Anteil liegt bei einer Förderquote von 75% bei 85.500,- €.
Der zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 28.500 € wird im Jahr der Auslieferung in den
Haushalt eingestellt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
