Beschlussvorlage - 32/BV/028/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow einschließlich Kalkulation
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susanne Schultz
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kriesow
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:
- „Satzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow“ vom 17.03.2011 i.V.m. der „Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow“ vom 17.03.2011.
Aufgrund der über 9 Jahre alten Gebührensatzung, war es notwendig, eine neue Kalkulation der Gebühren zu erstellen.
Die neue Gebührensatzung soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten.
Kalkuliert wurde nach dem Kölner Modell, welches als Berechnungsgrundlage empfohlen wird.
Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.
Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:
1. Für die Prognose der Daten für die Jahre 2020-2022 wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2017-2019 herangezogen.
2. Aufgrund der ab 2023 anstehenden Bewertung kommunaler Leistungen hinsichtlich ihrer Umsatzsteuerpflicht wurde der Kalkulationszeitraum auf 2020 bis 2022 festgelegt. Die jetzige Kalkulation wurde somit mit Brutto-Werten berechnet.
Der Kalkulationsbericht ist als Anlage beigefügt. Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Kriesow geändert werden, diese ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Nachfolgend ergeben sich die neuen Gebühren:
Die neuen Gebühren fallen aufgrund verschiedener Faktoren höher aus. Zum einen wurde bei der Flächenberechnung das Urteil GK 77/1996 vom OVG Schleswig-Holstein berücksichtigt.
Die nicht ansatzfähigen Kosten wegen Überkapazität (52,43 %) belaufen sich auf 351,78 € und müssen von der Gemeinde getragen werden.
Außerdem sind die Betriebs- und Lohnkosten gestiegen. Der zuständige Gemeindearbeiter wurde mit einem Zeitanteil von 28 h/Jahr bei der Berechnung berücksichtigt.
Bei der Trauerhalle fallen keinerlei Kosten an, daher wird auch zukünftig keine Gebühr erhoben.
Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Änderungen von Satzungen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kriesow beschließt die Kalkulation für den Friedhof der Gemeinde Kriesow sowie die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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(wie Dokument)
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130,1 kB
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