Beschlussvorlage - 06/BV/054/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung der Dienstreisen des Bürgermeisters für das I. Halbjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Steltner
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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19.11.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften, die gemäß § 2 des Landesreisekostengesetzes von der zuständigen Behörde zu genehmigen sind.
Gemäß § 22 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters und damit für die Genehmigung zuständig.
Mit dieser Genehmigung hat der Bürgermeister einen versicherungsrechtlichen Schutz bei seinen Dienstfahrten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
