Beschlussvorlage - 03/024/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 04.09.2010 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartow Kamerad André Degner zum Wehrführer.

 

Dieser Wahl muss gemäß § 12 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und der Technischen Hilfeleistungen für Mecklenburg – Vorpommern (BrSchG M-V) durch die Gemeindevertretung zugestimmt werden.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M- V ist der Wehrführer in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow stimmt der Wahl der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bartow vom 04.09.2010 zu.

 

Kamerad André Degner wird in das  Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

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