Beschlussvorlage - 36/BV/051/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Nach Einschätzung des Landesamtes für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte dürfen gemäß 5.3 (9) Absatz 2 LEP M-V landwirtschaftlich genutzte Flächen nur in einem Streifen von 110 Metern beiderseits von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden.

Entsprechend wird auf die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ verzichtet.

Das neue Nutzungskonzept sieht im Sinne regionaler Wertschöpfungsansätze und einer angestrebten bodengebundenen Veredelung in der Landwirtschaft eine neuartige Kombination der ackerbaulichen Bewirtschaftung sowie der Erzeugung erneuerbarer Energien vor.

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 5 Solarpark nördlich von Pripsleben" vom 07.10.2019 wie folgt:
  2. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 04 wird fortan mit der Bezeichnung „nördlich von Pripsleben“ weitergeführt. Das neu formulierte Planungsziel umfasst die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Food & Energy“, welches gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO im Sinne regionaler Wertschöpfungsansätze und einer angestrebten bodengebundenen Veredelung in der Landwirtschaft eine neuartige Kombination der ackerbaulichen Bewirtschaftung sowie der Erzeugung erneuerbarer Energien regeln soll.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans reduziert sich gemäß der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte von bisher 88 ha auf nunmehr 57 ha. Dazu entfallen die Flurstücke 30 und 31 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Tützpatz vollständig. Von den Flurstücken 32, 33, 34, 38 und 49 der Flur 3, Gemarkung Tützpatz entfallen ausschließlich Teilflächen dieser Flurstücke.
  4. Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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