Beschlussvorlage - 01/BV/187/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.11.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.12.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Mit der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow werden die bereits gefassten Änderungen zusammengeführt.
Des Weiteren werden die nachfolgenden Entschädigungen um jeweils 10 % gesenkt:
Entschädigung | Betrag mtl | Kürzung 10% | Angleichung voller Betrag | Anzahl | Ersparnis im Jahr |
1. Sellvertreter | 280 | 252 | 250 | 1 | 360 |
2. Stellvertreter | 240 | 216 | 210 | 1 | 360 |
Gleichstellungsbeauftragte | 160 | 144 | 140 | 1 | 240 |
Vorsitzender | 360 | 324 | 320 | 1 | 480 |
Fraktionsvorsitzende | 190 | 171 | 170 | 3 | 720 |
Ausschussvorsitzende | 60 | 54 | 50 | 4/4 | 160 |
Sitzungsgeld | 40 | 36 | 30 | 190 | 1900 |
Sockelbetrag | 80 | 72 | 70 | 13 | 1560 |
Durch die Kürzung und Anpassung der Entschädigungen auf volle Beträge ergibt sich eine jährliche Gesamtersparnis von 5.780 EUR.
Des Weiteren wurden die rot gekennzeichneten Passagen in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages M-V neu eingefügt bzw. überarbeiten. Dies dient der besseren Handhabung im Tagesgeschäft.
Die Neufassung der Hauptsatzung ist im Anhang beigefügt. Die Hauptsatzung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V ist die Hauptsatzung durch die Stadtvertretung zu beschließen und dem Landrat des LK MSE als untere Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Hauptsatzung tritt nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der beigefügten Form und die Anpassung der Entschädigung, sofern der Haushalt konsolidiert und eine Haushaltssicherung entsprechend der Kommunalverfassung M-V nicht mehr erforderlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unverzüglich eine Hauptsatzungsänderung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122 kB
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