Beschlussvorlage - 39/BV/041/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Groß Teetzleben für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Groß Teetzleben
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.11.2020
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2017 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss vom Amt Treptower Tollensewinkel hat in seiner Beratung vom 16.09.2020 die Beschlussfassung empfohlen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Groß Teetzleben mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
274,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
42,4 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
43,5 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
370,3 kB
|
