Beschlussvorlage - 37/BV/061/2020
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Wolde für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
 
- Bearbeiter:
 - Ivonne Lieckfeldt
 
- Einreicher:
 - Knebler, Silvana
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Gemeindevertretung Wolde 
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 Entscheidung 
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 04.11.2020 
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für die Bürgermeisterin Mitwirkungsverbot.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
