Beschlussvorlage - 37/BV/062/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Für den Kindergarten der Gemeinde Wolde sind folgende Spenden eingegangen:

 

 

Herr Olaf Heidebreck                                     1000,00 €

Seltz-Pflegeheim 10

17089 Gültz

 

 

Herr Daniel Wulff

Wolder Straße 29

17091 Knorrendorf                                                                  15,00 €

 

 

 Gesamt: 1015,00 €

 

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.

 

Die Spenden sollen im Haushaltsjahr 2020 verwendet werden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wolde nimmt die Spenden von Herrn Olaf Heidebreck in Höhe von 1000,00 € und von Herrn Daniel Wulff in Höhe von 15,00 € für den Kindergarten der Gemeinde Wolde an.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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