Beschlussvorlage - 38/BV/055/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Wildberg beschloss am 19.05.2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilte die Genehmigung am 01.07.2020.

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt sollen im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen, die aufgrund der Übernahme der Kindertagesstätte Breesen durch die Gemeinde Wildberg entstanden sind, berücksichtigt werden. U. a. muss neues Personal eingestellt werden. Zudem ist eine komplette Neuausstattung der Kita erforderlich, da sich diese vorher in privater Trägerschaft befand und das Inventar nicht übernommen werden kann.

 

Aufgrund dessen hat die Gemeinde gemäß § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert am 23. Juli 2019 eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

 

Für die Entscheidung ist entsprechend § 22 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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