Beschlussvorlage - 38/BV/053/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) erhebt die Gemeinde Wildberg Benutzungsgebühren für die von der Gemeinde ab dem 01.11.2020  geführte Kita „LandKinderGarten“ in  Breesen.

 

Mit der Benutzungs- und Gebührenordnung  werden weiterhin die Grundsätze für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung geregelt. 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kindertagesstätte „LandKinderGarten“ Breesen ab dem 01.11.2020.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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