Beschlussvorlage - 38/BV/052/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wildberg erhebt im Rahmen der Wahrnehmung  der Selbstverwaltung für die Benutzung von Einrichtungen Gebühren. Der „LandKinderGarten“ Breesen wird ab dem 01.11.2020 von der Gemeinde Wildberg als Träger übernommen.

Gemäß § 6 KAG M-V  sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Der Gebührenberechnung ist ein Kalkulationszeitraum  zu Grunde zu legen.

 

Die Kalkulation erfolgte auf Basis von Vergleichswerten und der Kostenstruktur aus Vorjahren.

 

Voraussetzung für den Erlass einer Benutzungsgebührensatzung ist eine Kalkulation.

 

Gemäß § 22 Abs. 11 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Kalkulation.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Kindertagesstätte "LandKinderGarten" Breesen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Finanzielle Auswirkungen können erst nach Verhandlungen mit  dem Jugendamt des Landkreises MSE im Folgejahr beurteilt werden.

Gegebenenfalls müssen die Kosten im Folgejahr neu verhandelt werden.

 

 

 

 

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Anlagen

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