Beschlussvorlage - 38/BV/052/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Kalkulation der Kitakosten des "LandKinderGarten" Breesen ab dem 01.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Jennifer Schulz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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08.10.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wildberg erhebt im Rahmen der Wahrnehmung der Selbstverwaltung für die Benutzung von Einrichtungen Gebühren. Der „LandKinderGarten“ Breesen wird ab dem 01.11.2020 von der Gemeinde Wildberg als Träger übernommen.
Gemäß § 6 KAG M-V sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Der Gebührenberechnung ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen.
Die Kalkulation erfolgte auf Basis von Vergleichswerten und der Kostenstruktur aus Vorjahren.
Voraussetzung für den Erlass einer Benutzungsgebührensatzung ist eine Kalkulation.
Gemäß § 22 Abs. 11 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Kalkulation.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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460 kB
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