Beschlussvorlage - 38/BV/051/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wildberg erhebt im Rahmen der Wahrnehmung  der Selbstverwaltung für die Benutzung von Einrichtungen Gebühren.

 

Gemäß § 6 KAG M-V  sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Der Gebührenberechnung ist ein Kalkulationszeitraum  zu Grunde zu legen.

 

Die auf der Grundlage der Kalkulation ermittelteten Platzkosten müssen mit dem Jugendamt des Landkreises MSE entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verhandelt werden.

 

Die Kosten für die Kindertagesstätte Wildberg wurden bei der Übernahme 2018 von der AWO übernommen und nicht neu kalkuliert. Im Februar wurde beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein Antrag auf Neuverhandlung der Kitakosten gestellt.

 

Aus diesem Grunde war die Erarbeitung einer neuen Kalkulation erforderlich.

 

Die Kalkulation bildet die Grundlage für die Erhebung der Benutzungegebühren.

 

Gemäß § 22 Abs. 11 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Kalkulation.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Kindertagesstätte „LandKinderGarten“ Wildberg.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Platzkosten wurden durch das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erhöht, sodass die Kindertagesstätte in den Folgejahren kostendeckend wirtschaftet.

 

 

 

 

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Anlagen

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