Beschlussvorlage - 38/BV/051/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Kalkulation der Kitakosten für den "LandKinderGarten" Wildberg ab den 01.08.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Jennifer Schulz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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08.10.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wildberg erhebt im Rahmen der Wahrnehmung der Selbstverwaltung für die Benutzung von Einrichtungen Gebühren.
Gemäß § 6 KAG M-V sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Der Gebührenberechnung ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen.
Die auf der Grundlage der Kalkulation ermittelteten Platzkosten müssen mit dem Jugendamt des Landkreises MSE entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verhandelt werden.
Die Kosten für die Kindertagesstätte Wildberg wurden bei der Übernahme 2018 von der AWO übernommen und nicht neu kalkuliert. Im Februar wurde beim Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ein Antrag auf Neuverhandlung der Kitakosten gestellt.
Aus diesem Grunde war die Erarbeitung einer neuen Kalkulation erforderlich.
Die Kalkulation bildet die Grundlage für die Erhebung der Benutzungegebühren.
Gemäß § 22 Abs. 11 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Kalkulation.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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276,6 kB
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