Beschlussvorlage - 01/BV/181/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Friedhofssatzung wurde in der Stadtvertretersitzung am 16.06.2020 beschlossen.

Nach Anzeige der Friedhofssatzung beim Landrat des Landkreises MSE als untere Rechtsaufsichtsbehörde ergingen verschiedene  Hinweise seitens der Rechtsaufsichtsbehörde, welche in der beigefügten Friedhofssatzung eingearbeitet worden sind. Die vorgenommen Veränderungen sind rot gekennzeichnet.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung MV entscheidet die Stadtvertretung über den Erlass, die Änderungen oder Aufhebung von Satzungen.

 

Damit die eingearbeiteten Änderungen rechtswirksam werden, muss die Friedhofssatzung in geänderter Form beschlossen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow entsprechend der in der Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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