Mitteilungsvorlage - 14/MV/025/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Mit dem 02.09.2020 hat der Bürgermeister der Gemeinde

Gnevkow, Herr Karl Heller, sein Bürgermeistermandat niedergelegt und ist aus der Funktion des Bürgermeisters ausgeschieden.

Damit entfällt die Zahlung der Aufwandsentschädigung nach § 7 Absatz 1 der

Hauptsatzung der Gemeinde Gnevkow vom 19.02.2020 ab dem 03.09.2020.

 

Bei einem Mandatsverlust wird der 1. stellvertretende Bürgermeister zum

amtierenden Bürgermeister, er hat das Amt des Bürgermeisters inne und übt somit

das Amt des Bürgermeisters bis zur Wahl einer neuen Bürgermeisterin/eines neuen Bürgermeisters aus.

Herr Björn Schultz hat damit Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung

als 1. stellvertretender Bürgermeister nach § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung in Höhe von

600,00 € ab dem 03.09.2020.

 

Abs. 2 des § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Gnevkow findet hier keine Anwendung, da keine Verhinderungsvertretung (Urlaub, Krankheit, dienstliche Abwesenheit u.ä.) vorliegt.

 

 

Anlage/n: /

 

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