Beschlussvorlage - 14/BV/026/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Wahltages der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Gnevkow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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14.10.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage: Gemäß § 3 i.V.m. §§ 44 und 45 des Landeskommunalwahlgesetzes - LKWG M-V - legt die Gemeindevertretung nach Feststellung der Notwendigkeit einer Neuwahl durch die Wahlleitung den Wahltag fest.
Die Wahlleitung hat mit dem 02.09.2020 festgestellt, dass Herr Karl Heller mit Wirkung des 03.09.2020 auf Grund seiner Mandatsniederlegung sein Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Gnevkow verloren hat.
Auf Grund dessen ist gemäß § 45 Abs. 3 LKWG M-V spätestens fünf Monate nach dieser Feststellung eine Neuwahl zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin/zum ehrenamtlichen Bürgermeister durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen für die Durchführung der Wahl ergeben sich
für den Haushalt der Gemeinde Gnevkow nicht. Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Wahlausschusses sind dem Amt Treptower Tollensewinkel per Beschluss der Gemeindevertretung Gnevkow vom 16.02.1999 übertragen. In den Haushalt des Amtes Treptower Tollensewinkel sind vorsorglich Aufwendungen zur Durchführung einer Kommunalwahl für das Jahr 2020 eingestellt. Wahlaufwendungen des Haushaltsjahres 2021 werden in den Haushalt des Amtes für das Jahr 2021 eingeplant.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Wahlleitung empfiehlt, den Wahltag zur Durchführung der Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gnevkow auf den 24.01.2021 festzulegen. Eine eventuelle Stichwahl für die Bürgermeisterwahl erfolgt am 07.02.2021.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
