Beschlussvorlage - 01/BV/176/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Haushaltssicherungskonzept 2020-2023 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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23.09.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.10.2020
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Bereit
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Nach Prüfung der am 04. Februar 2020 durch die Stadtvertretung beschlossenen Haushaltssatzung 2020 der Stadt Altentreptow durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises MSE wurde am 03.04.2020 auch eine Anordnung zur Nachbesserung der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2020 bis 2023 der Stadt Altentreptow mit dem Ziel, negativen Abweichungen (Konsolidierungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden) mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken und den Maßstäben und Anforderungen des § 43 Absatz 7 KV M-V in Verbindung mit § 17b GemHVO Doppik M-V anzupassen.
Gemäß § 43 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen (§ 43 Abs. 6 KV M-V). Kann der Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Darin sind die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird, ist zu benennen.
Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung erneut zu beschließen.
Bezweckt wird hiermit, den gebotenen Haushaltsausgleich möglichst bald wiederzuerlangen oder eine drohende Fehlentwicklung zu verhindern. Als Instrument zur Haushaltssicherung verbindet sich mit dem Konzept die Erwartung, die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen anzustoßen, zu koordinieren und zu unterstützen. Zum anderen soll damit erreicht werden, dass der Haushalt nach erfolgreicher Konsolidierung so gesteuert werden kann, dass er auch in Zukunft nachhaltig ausgeglichen werden kann.
Der Nachtragshaushaltsplan 2020 weist für das Haushaltsjahr 2020 unterjährig einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von -840.800 EUR aus. Aufgrund negativen Vorträge aus Vorjahren ergibt sich zum Ende des Haushaltsjahres ein Fehlbetrag in Höhe von 1.876.681 EUR. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beläuft sich zum Jahresende 2020 auf -1.529.827 EUR. Die Stadt Altentreptow hat eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit
Auf der Grundlage der Analyse der Ursachen für den fehlenden Haushaltsausgleich anhand von verschiedenen Kennzahlen wurde der Konsolidierungsbedarf ermittelt und näher betrachtet.
Ziel muss ein, den rückläufigen Einwohnertrend entgegenzuwirken. Mit höheren Einwohnerzahlen die vorhandene Verwaltungs- und Infrastruktur kosteneffizienter zu betreiben. Maßnahmen zu entwickeln, die der demografischen Entwicklung entgegenwirken und die Einwohnerzahl mindestens konstant halten. Mit der Entwicklung neuer Bebauungsgebiete für junge Familien, dem Ausbau der Schulen, Gehwegen altersgerecht gestalten, Vereine unterstützen und auch die Bereitstellung von Bauplätzen für altersgerechtes Wohnen, Schaffung von Erholungsorten (Klosterberg) könnte eine vielversprechende Symbiose erreicht werden.
Trotz notwendiger Konsolidierungs- und Sparanstrengungen benötigt die Stadt Altentreptow finanzielle Luft zum wachsen und Personalkapazitäten, um strategisch wichtige Projekte – Klosterberg - umzusetzen. Nur auf diese Weise können Erträge gesteigert und neue Erträge generiert werden. Die Neuausrichtung fußt darin, dass trotz notwendiger Konsolidierungs- und Sparmaßnahmen die Investitionstätigkeit in der Zukunft erhalten bleiben soll. Dies muss bei der Bewertung der städtischen Aufwendungen berücksichtigt werden.
Das von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept mit den dort enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen zeigt, dass der vorgetragene Fehlbetrag unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Konsolidierungshilfen des Landes M-V im Jahr 2023 spätestens im Haushaltsjahr 2027 abgebaut werden kann.
Ziel ist es, ab dem Haushaltsjahr 2024 keine neuen Fehlbeträge mehr aufzubauen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuweisungen aus dem FAG M-V weiterhin zur Verfügung stehen, die Kreisumlage deutlich abgesenkt und weiterhin kontinuierlich an der Senkung der Aufwendungen sowie Steigerung der Erträge gearbeitet wird. Insbesondere auch eine Wertschöpfung für die Stadt Altentreptow aus den Windkraftanlagen über die Neugestaltung der Grundsteuer B herbeigeführt wird. Dies wird in der jährlichen Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes darzustellen sein und auch bei Beschlüssen der Stadtvertretung in der Zukunft eine wesentliche Rolle spielen.
Erarbeitung einer Strategielandkarte mit Festlegung künftiger Ziele und fraktions-übergreifende Bestimmung künftiger Handlungsfelder. Die Ziele und Handlungsfelder müssen priorisiert werden, um eine Basis für die Haushaltskonsolidierung in den nächsten Jahren zu schaffen.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltsicherungskonzept von der Stadtvertretung zu beschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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955,3 kB
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