Beschlussvorlage - 01/BV/179/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch hat auf der Sitzung der Stadtvertretung am 08.09.2020 nachfolgenden Antrag eingebracht:

 

„Die Arbeit in der freiwilligen Feuerwehr ist mehr als ein Ehrenamt. Die über 50 Kamerad*innen unserer Freiwilligen Feuerwehr Altentreptow leistet beim Retten, Löschen, Schützen und Bergen Hilfe für Betroffene.

Hierzu bedarf es neben der entsprechenden Technik auch die Schutz- und Wechselkleidung für die Kamerad*innen. Einsatzmittel, die mit hohen Kosten einhergehen, aber notwendig sind.

Die Stadt Altentreptow stellt für diese Ausstattung regelmäßig Mittel in den Haushalt ein, um so die erforderliche Technik und Schutzkleidung der Kamerad*innen zu sichern. Haushaltsmittel, die gut und richtig investiert sind.

In Gesprächen mit Vertretern der Wehrführung habe ich erfahren, dass dennoch finanzieller Bedarf besteht, um Bekleidung anzuschaffen.

Das habe ich zum Anlass genommen und Kontakt zu Vertretern der Landespolitik aufgenommen, mit der Bitte um Unterstützung und der Frage nach Fördermöglichkeiten.

Für den 03.08.2020 wurde daraufhin ein Ortstermin mit der Wehrführung, Marc Reinhardt (MdL) und mir abgesprochen. Unsere erste Stadträtin Frau Ellgoth nahm auch an diesem Termin teil. Die Wehrführung gab uns einen Einblick in die Arbeit der FFW und ihre Ausstattung. Der Termin endete mit dem erneuten Einwerben von Fördermitteln. Darüber hinaus braucht es auch den Eigenanteil der Stadt Altentreptow, der bereitgestellt werden muss.

 

Daher beantrage ich:

Die Stadtvertretung beschließt in die Haushaltsplanung 2021 die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von mindesten 20T€ einzustellen, um im Falle einer Förderung den notwendigen Eigenanteil leisten zu können.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit, die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.

 

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 müssen Anträge durch die der Stadt  Mehraufwendungen entstehen bestimmen, wie die zur Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des Haushaltsicherungskonzeptes.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt in die Haushaltsplanung 2021 die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von mindesten 20T€ einzustellen, um im Falle einer Förderung den notwendigen Eigenanteil leisten zu können.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

1.2.6.01.56150000

 

Bezeichnung:

Aufwendungen für Dienst- u.

Schutzbekleidung, persönliche

Ausrüstungsgegenstände

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

20.500 €

Haushaltsmittel:

20.000 € (lt. Finanzplanung)

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Unterjährig wurden für die Neubeschaffung von Dienst- u. Schutzkleidung 20.500 EUR in die laufende Haushaltsplanung eingestellt. Mit 20.000 EUR wurde dieser Betrag auch in der Finanzplanung (1. Nachtrag 2020) für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt. Für die Haushaltsjahre 2022 u. 2023 wurden je 15.000 € eingeplant.

 

 

 

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Anlagen

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