Beschlussvorlage - 01/BV/178/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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29.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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01.10.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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13.10.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung hat auf der Sitzung am 08.09.2020 beschlossen den Antrag der CDU Fraktion auf Änderung der Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Altentreptow in den zuständigen Fachausschuss zu verweisen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Bereits am 06.06.2018 wurde über eine Empfehlungsvorlagevorlage 01/EV/845/2018 ein Auftrag an die Verwaltung zur Überarbeitung der Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Altentreptow nach eingehender Diskussion erteilt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadtplanerin und dem Sanierungsträger einen Entwurf einer Gestaltungssatzung vorzubereiten, in dem auch moderne Baustile ermöglicht werden.
Die Stadtplanerin, Frau Lange, und die zuständige Beraterin von der BIG Städtebau (Sanierungsträger), Frau v. Koß, haben beide die Auffassung vertreten, dass mit Ausnahmeregelungen gearbeitet werden kann und eine Überarbeitung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Stadtplanerin, dem Sanierungsträger und der Denkmalbehörde prüft, ob Änderungen bei der Gestaltungssatzung zwingend erforderlich sind, insbesondere hinsichtlich modernen Bauens unter Berücksichtigung nachfolgender Problematiken:
- kubisches Bauen mit Flachdächern
- moderne Fenstergrößen
- Ab der 2. Geschoßhöhe versetzte Fassaden
- Änderungen der Gebäudehöhen.
Die Ergebnisse der Prüfung sind der Stadtvertretung auf der 2. Sitzung der Stadtvertretung 2021 vorzustellen.
Der Bauausschussvorsitzende und die Fraktionsvorsitzenden sollten an den Gesprächsrunden teilnehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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950,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,2 MB
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