Beschlussvorlage - 01/BV/174/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sponsoringvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
23.09.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
01.10.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
13.10.2020
|
Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Solar-Konzept Entwicklungs GmbH mit Sitz in 20249 Hamburg, Isekai 1 möchte mit der Stadt Altentreptow einen Sponsorenvertrag abschließen. Der Sponsor wird im Verwaltungsgebiet auf einer landwirtschaftlichen Fläche in der Nähe der Bahngleise in Klatzow ein Solarkraftwerk errichten.
Für die Bereitstellung einer Fläche für einen Zeitraum von 20 Jahren an einer gut sichtbaren Stelle für eine Werbetafel der Solar-Konzept Entwicklungs GmbH zahlt der Sponsor der Stadt Altentreptow einen Einmalbetrag in Höhe von 50.000 EUR.
Der Sponsoringvertrag ist der Vorlage beigefügt.
Diese Einmalzahlung ist fällig am Ersten des auf die Baugenehmigung des Solarkraftwerkes folgenden Monats.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Stadtvertretung über Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen. Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 44 Absatz 4 ist, ob die Zuwendung an die Gemeinde an eine direkte Gegenleistung geknüpft ist. Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen werden ohne direkte Gegenleistung gewährt. Im Grenzbereich bewegt sich häufig das Sponsoring. Hier gibt es in der Regel durch die Gewährung von Marketingmöglichkeiten eine direkte Gegenleistung. § 44 Absatz 4 ist aber dennoch anzuwenden, wenn offensichtlich wird, dass für den Sponsor die Gegenleistung eine zu vernachlässigende Bedeutung hat.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt den Abschluss eines Sponsoringvertrages mit der Solar-Konzept Entwicklungs GmbH mit Sitz in 20249 Hamburg, Isekai 1, für die Bereitstellung einer Fläche für einen Zeitraum von 20 Jahren an einer gut sichtbaren Stelle für eine Werbetafel der Solar-Konzept Entwicklungs GmbH. Der Sponsor zahlt der Stadt Altentreptow einen Einmalbetrag in Höhe von 50.000 EUR.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
607,3 kB
|
