Beschlussvorlage - 12/BV/033/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:  § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Gültz vom 11.12.2019 wird dahingehend geändert, dass öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Gültz nicht wie bisher im Bekanntmachungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel erfolgen sondern auf der Webseite des Amtes. Die Verfahrensweise entspricht der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) vom 09.05.2012.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-Ventscheidet über  die Änderung der Hauptsatzung die Gemeindevertretung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Gültz in der beigefügten Form. 

 

Anlage/n:

Hauptsatzung mit eingearbeiteten Änderungen

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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