Beschlussvorlage - 37/BV/058/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Herr Friese ist Eigentümer mehrerer Flurstücke in der Ortslage Schmiedenfelde. Die Grundstücke sollen einer Wohnbebauung zugänglich gemacht werden. Nach Auffassung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte befinden sich die Flurstücke im Außenbereich. Dadurch wäre eine Bebauung der Flächen nach aktuellem Stand baurechtlich nicht zulässig.

 

Die Planung für das in Anlage 1 dargestellte Plangebiet erfordert somit die Einleitung und Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB). Entsprechendes Planungsziel soll die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO sein.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungskosten sowie zur Vorlage und Abstimmung eines Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Gemeinde gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB vorbereitet. Negative, finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Dem Antrag von Herrn Friese auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Wolde zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Eine Kostenübernahmeerklärung liegt bereits vor. Der Vorhabenträger wird ein Planungsbüro für die Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragen.

 

 

 

 

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Anlagen

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