Beschlussvorlage - 40/BV/044/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

 

Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gehört gemäß § 2 Abs. 2 KV M-V die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Gemeinde Breesen kann dies in ihrer Gemeinde nicht mehr sicherstellen.

 

Die Gemeinde Wildberg hat sich auf das durch die Gemeinde Breesen durchgeführte Interessenbekundungsverfahren für die Betreibung der Kita beworben und  möchte diese Aufgabe zum 01.11.2020 in der Gemeinde Breesen wahrnehmen.

 

Die Gemeinde Breesen hat mittels Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.07.2020 die Aufgabenwahrnehmung auf die Gemeinde Wildberg übertragen.  

 

Für die Aufgabenwahrnehmung ist gemäß des § 165 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erforderlich. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeinde Wildberg nimmt nach Maßgabe dieses Vertrages  für die Gemeinde Breesen die Aufgabe zur Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Kinderbetreuungseinrichtungen wahr. Die Gemeinde Breesen beteiligt sich an den Kosten.

 

Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zuständig.

 

Dieser Vertrag bedarf gemäß § 165 Absatz 5 S. 2 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wildberg und der Gemeinde Breesen zum Betreiben der Kindertagesstätte in Breesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die durch die Gemeinde Breesen zu übernehmenden Aufwendungen/Auszahlungen werden im Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 eingestellt.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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