Beschlussvorlage - 40/BV/044/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden Breesen und Wildberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefanie Küthe
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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08.09.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden gehört gemäß § 2 Abs. 2 KV M-V die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Gemeinde Breesen kann dies in ihrer Gemeinde nicht mehr sicherstellen.
Die Gemeinde Wildberg hat sich auf das durch die Gemeinde Breesen durchgeführte Interessenbekundungsverfahren für die Betreibung der Kita beworben und möchte diese Aufgabe zum 01.11.2020 in der Gemeinde Breesen wahrnehmen.
Die Gemeinde Breesen hat mittels Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.07.2020 die Aufgabenwahrnehmung auf die Gemeinde Wildberg übertragen.
Für die Aufgabenwahrnehmung ist gemäß des § 165 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV-M-V) der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erforderlich. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde Wildberg nimmt nach Maßgabe dieses Vertrages für die Gemeinde Breesen die Aufgabe zur Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Kinderbetreuungseinrichtungen wahr. Die Gemeinde Breesen beteiligt sich an den Kosten.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zuständig.
Dieser Vertrag bedarf gemäß § 165 Absatz 5 S. 2 KV M-V der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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727,9 kB
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