Beschlussvorlage - 01/BV/167/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD
5. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.08.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.09.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktion der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD hat am 14.08.2020 nachfolgenden Antrag eingereicht:
„Die Hauptsatzung wird im § 8 Absatz (1) wie folgt geändert :
(1) Der Bürgermeister wird für die Dauer von acht Jahren gewählt.“
Die Kommunalverfassung MV lässt für die Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeister einen Spielraum von 7 – 9 Jahren.
Aus unserer Sicht , sollte den Einwohnern der Stadt Altentreptow und seiner Ortsteile öfter als bisher die Möglichkeit zur Wahl gegeben werden. In Abwägung, der durch die Kommunalverfassung gegebenen Möglichkeiten, sehen wir eine Amtszeit von 8 Jahren als ausreichende Zeit an, um sich in die Amtsgeschäfte einzuarbeiten und dennoch maßgeblich die Geschicke der Stadt mitzugestalten.
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit, die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.
Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,4 kB
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