Beschlussvorlage - 01/BV/169/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage der Beratung im FA am 12.08.2020 unter der Vorlage Nr. 01/BV/159/2020 erfolgte eine Überarbeitung der vorgelegten Nachtragshaushaltsplanung für die Sitzung der Stadtvertretung.

 

Die Stadtvertretung hat am 04. Februar 2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die erforderliche Genehmigung am 08. April 2020 erteilt.

Gemäß § 48 Abs. 2 Punkt 3 und 4 der KV M-V ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen getätigt werden sollen. Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.

 

Mit diesem ersten Nachtrag verschlechtert sich das Jahresergebnis 2020 um 159.670 EUR. Es wird ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von 840.800 EUR ausgewiesen. Dieser resultiert aus verminderten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 110.000 EUR.  Inwieweit Bundes- und Landesmittel zur Deckung der coronabedingten Steuereinbrüche bei den Kommunen gewährt werden, ist gesetzlich noch nicht geregelt.

Weitere Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt entstehen durch  Mehrkosten für den Umbau der 2. Etage ehemalige Schule in Höhe von 110.300 EUR. Diese Mehrkosten resultieren aus den Ergebnissen der Ausschreibung. Eine Erhöhung der Zuwendung ist lt. Auskunft vom Landesförderinstitut M-V nicht möglich, da das Förderprogramm ausläuft. Die gewährte Zuwendung wurde bereits zweimal verlängert, so das eine weitere Verlängerung nicht möglich ist, d. h. die Maßnahme muss in diesem Jahr umgesetzt werden.

 

Zusätzlich aufgenommen wurde die Maßnahme: „Großer Stein“ als weiterer Schritt zur Umsetzung des Klosterbergkonzeptes und der touristische Entwicklung des Klosterberges. Für die Einzelmaßnahme „Großer Stein“ stellt sich die Finanzierung momentan wie folgt dar:

 

Gesamtausgaben: 180.000,00 €

Förderung aus dem Vorpommern- Fonds: 70.000,00 €

Förderung aus dem Strategiefond: 70.000,00 €

Eigenanteil der Stadt: 40.000,00 €

 

Zur Deckung des Eigenanteils stehen Spenden in Höhe von 8.342,50 EUR  zur Verfügung. Der Bürgermeister wird weiter Spenden für die Maßnahme einwerben.

 

Im Finanzhaushalt erhöht sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen um   - 155.870 EUR auf - 1.375.200 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit hat sich von -13.000 EUR auf 200.250 EUR verbessert.

 

Eingearbeitet wurde die Bewilligung der Förderung für eine neue Zwei-Felder-Sporthalle für die KGS Altentreptow. Diese Maßnahme wird aus Bundesmittel gefördert und ist europaweit auszuschreiben. Für die Umsetzung ist ein Zeitraum bis 2024 vorgesehen. Ziel ist es, die Planungsleistungen noch in diesem Jahr auszuschreiben und in Auftrag zu geben. Der Planansatz wird bis zum Vorliegen des endgültigen Zuwendungs-bescheides gesperrt.

 

Des Weiteren wurde für die Maßnahme „Naturnahes Kleingewässer“ auf dem Klosterberg  eine Förderung in Höhe von 700.000 EUR durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes M-V, Herrn Glawe, am 23.06.2020 in einem persönlichen Gespräch in Aussicht gestellt. Die Förderung wird im Zusammenhang mit der Maßnahme „Großer Stein“ zur touristischen Entwicklung des Klosterberges gewährt. Des Weiteren wurden für die Umsetzung Städtebaufördermittel aus dem Maßnahmenprogramm „Stadtgrün“ beantragt. Auch hier wurde die Bereitstellung von Fördermittel avisiert. Das Programm befindet sich noch in der Aufstellung. Mit diesen Mitteln könnte der städtische Eigenanteil noch mal um 2/3 gesenkt werden.

 

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde beantragt, damit mit der Planung noch in diesem Jahr begonnen  werden kann. Mit der Maßnahme kann nur begonnen werden, wenn die Fördermittel bewilligt werden.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat hierzu eine negative Stellungnahme abgegeben, d. h. eine Förderung wird aufgrund der weggefallenen finanziellen Leistungsfähigkeit nicht befürwortet. Die Stadt Altentreptow hat sich mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises MSE verständigt.

 

Am 13.10.2020 wird der Stadtvertretung eine neues Haushaltsiocherungskonzept für den Zeitraum 2020-2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.  Die uRAB wird die Nachtragshaushaltssatzung und das Haushaltsicherungskonzept prüfen und auf dieser Grundlage den Sachverhalt ggf. neu beurteilen.

 

Die beantragten Zuwendungen für die Spielplätze  in der Friedenstraße und in der R.-Breitscheid-Straße wurden nicht bewilligt. Die Maßnahmen wurde in das Haushaltsjahr 2021 verschoben. Die Fördermittelanträge wurden erneut gestellt.

 

Zusätzlich aufgenommen wurden 20.000 EUR für Bänke im Stadtbereich, insbesondere Markt 11, Klosterberg, Spielplatz Rosemarsow, Gehweg Katholischer Berg. Anregungen aus den Fraktionen werden geprüft und berücksichtigt.

 

Für die in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung unverändert ausgewiesene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 13.000 EUR für den Eigenanteil des HLF 20  wurde die Genehmigung bereits am 08. April 2020 erteilt.

 

Der in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung ausgewiesene Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit entspricht dem Betrag aus der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2020.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 der KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 in der beigefügten Form.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

  1. Nachtragshaushaltsplanung

 

 

 

 

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Anlagen

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