Beschlussvorlage - 37/BV/057/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Der Verein Urlaub miteinAnders e. V., vertreten durch Herrn Olaf Heidebreck, Seltz Pflegeheim 29, 17089 Gültz hat für das Jahr 2020 eine Zuwendung nach der Richtlinie  für die Förderung der lokalen Entwicklung (LEADER-RL M-V) für die Maßnahme: „Urlaub in Seltz-Wertschöpfung durch Beteiligung“ beantragt. Der Verein  verfolgt mildtätige Ziele im Bereich der Jugend & Altenhilfe und Wohlfahrtspflege. Das Vereinsgelände soll in diesem Sinne schrittweise ausgebaut werden. Gegenstand des Förderantrages ist die Sanierung  von drei Gebäuden (Heizung, Dach und Türen) und die Installation von Hausanschlüssen.

 

Der Verein ist Träger der Maßnahme.

 

Die ELER-Beteiligung an der Zuwendung beträgt 90 % , so dass 10 Prozent des jeweiligen Zuwendungsbetrages als sogenannte nationale Kofinanzierung verbleiben. Bei Vorhaben privater Träger  wird die Kofinanzierung durch das Land getragen, soweit nicht eine Kommune oder Kirche den Anteil der nationalen Kofinanzierung trägt; Landesmittel stehen nur in begrenzter Höhe zur Verfügung. Bei Vorhaben privater Träger ist es erforderlich, dass vor Gewährung einer Zuwendung für diese Vorhaben die Übernahme des Kofinanzierungsanteils schriftlich durch die Kommune erklärt wird.

 

Dieser beträgt 10 % der Fördersumme und beläuft sich nach derzeitigem Kosten- und Finanzierungsplan der o. g. Maßnahme auf 6.923,08 EUR.

 

Die Gemeinde Wolde hat eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit und kann aufgrund dessen den erforderlichen  Kofinanzierungsanteil nicht aufbringen. In einer entsprechenden Vereinbarung soll sich der Projektträger verpflichten, für die Gemeinde den erforderlichen Kofinanzierungsanteil für die o. g. Maßnahme aus eigenen Mitteln zu tragen und diese der Gemeinde für die Auszahlung an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V  zur Verfügung zu stellen.. Im Gegenzug gibt die Gemeinde, entsprechend der LEADER-Richtlinie M-V, die notwendige Erklärung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils ab.

 

Die Bürgermeisterin wird durch die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Vereinbarung abzuschließen und die Kofinanzierungserklärung zu unterzeichnen .

 

Die Entscheidung obliegt gemäß § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V der Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt mit dem Verein Urlaub miteinAnders e. V., vertreten durch Herrn Olaf Heidebreck, eine Vereinbarung zur Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils nach der LEADER-Richtlinie für das Vorhaben „Urlaub in Seltz – Wertschöpfung durch Beteiligung“ abzuschließen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Durchlaufende Gelder

 

 

 

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Anlagen

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