Beschlussvorlage - 01/BV/164/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch
Elternbeiträge für das Schuljahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beteiligt:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.08.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.09.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertreterin Frau Silva Keitsch reichte am 09.08.2020 nachfolgenden Antrag ein:
„In jedem Schuljahr zahlen die Eltern für Unterrichts- und Lernmittel einen einmaligen Betrag für ihre Kinder an den Schulträger, die Stadt Altentreptow. Auch für das Schuljahr 2019/2020 ist das erfolgt.
Jedoch war der Ablauf des Schuljahres 2019/2020 nicht wie in den vorangegangenen Schul-jahren.
Im vergangenen Schuljahr wurde durch Corona/ COVID 19 anders, nämlich teilweise digital und nicht im Präsenzunterricht Wissen vermittelt. Die Schulen waren über Wochen geschlossen. Damit kam es zur Reduzierung der Kosten im Bereich der Unterrichts- und Lernmittel so-wie der Betriebskosten der Schulen (Strom, Wasser Reinigung). Die Schülerinnen und Schüler haben sich in dieser Zeit nicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufgehalten.
Diese Entwicklung war zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 nicht vorhersehbar und die Beiträge der Eltern wurden erhoben.
Für die Stadt entstandene Einsparungen trotz gezahlter Elternbeiträge sollten wir an die Eltern weitergeben, da sie im vergangenen Schuljahr einen weitaus größeren Teil der Vermittlung von Unterrichtsinhalten übernehmen mussten, verbunden mit weitaus höheren Kosten als in den Vorjahren.
Daher beantrage ich:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die Stadt Altentreptow als Schulträger die Elternbeiträge für das Schuljahr 2020/2021 nicht erhebt, sondern diese einmalig auszusetzen bzw. zu senken.“
Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit, die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.
Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,5 kB
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