Beschlussvorlage - 01/BV/163/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Am 03.08.2020 übergab die Stadtvertreterin Frau Keitsch dem Stadtvertretervorsteher nachfolgenden Antrag:

 

„In der Vergangenheit und gegenwärtig wurden und werden von der Stadtvertretung und der Verwaltung Möglichkeiten und Wege gesucht, um die Attraktivität unserer Stadt weiter zu heben.

Die Vielzahl der Maßnahmen soll Altentreptow für ihrer Einwohner*innen und für Besucher*innen noch lebens-und besuchswerter machen.

Die zahlreichen, in diesem Sinne schon umgesetzten Maßnahmen, wie z.B. die Informationstafeln der Denkmalroute in unserer Stadt, die Kirchturmsanierung, die Gestaltung des Klosterbergs, der Erhalt der Stadtmauer am Brandenburger Tor und ganz aktuell die Erhaltungsmaßnahmen für die St. Georg Kapelle auf dem Friedhof zeigen wie viele kleine und größere Schätze unsere Stadt aufzuweisen hat. Für die Erhaltung jedes Einzelnen brauchte und braucht es auch weiterhin erhebliche finanzielle Mittel.

Daher sollten wir nach Wegen suchen, die uns evtl. die Möglichkeit eröffnen, Einnahmen zu akquirieren. Die Bekanntmachung unserer Stadt und ihrer Sehenswürdigkeiten über regionale Grenzen hinaus kann dazu betragen.

Immer wieder erlebe ich in Gesprächen mit Ortsfremden ihr Erstaunen darüber, dass der größte Findling auf dem norddeutschen Festland bei uns auf dem Altentreptower Klosterberg zu finden ist. Häufig endet dieses Gespräch mit dem Vorhaben der Besucher, sich den Stein anschauen zu wollen.

Lassen Sie uns all das, aber auch die in der Vergangenheit wiederholt angesprochene Nähe zum Naturerlebnispark Mühlenhagen und zum Ausgrabungsfeld bei Klempenow sowie die Lage an der Tollense mit Wasserwanderrastplatz dafür nutzen, Altentreptow bekannter zu machen.

Mit einem Beschluss der Stadtvertretung über einen Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort kann unsere Stadt eine entsprechende Einordnung erfahren. Dieser Titel kann zur weiteren Bekanntmachung beitragen, auf unsere Stadt aufmerksam machen und Besucher nach Altentreptow holen.

 

 

 

 

Daher beantrage ich:

Die Stadtvertretung beschließt den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort. Die Verwaltung wird beauftragt den Antrag bei den zuständigen Behörden/ Ministerien zu stellen und die erforderlichen Zuarbeiten für die Antragstellung und Bearbeitung des Antrages zusammenzustellen.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit, die Aufnahme einer Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.

 

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Antrag auf Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag bei den zuständigen Behörden/ Ministerien zu stellen und die erforderlichen Zuarbeiten für die Antragstellung und Bearbeitung des Antrages zusammenzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Muß erst geprüft werden.

 

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Anlagen

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