Beschlussvorlage - 01/BV/156/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

In ihrer Sitzung am 05.11.2019 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow den Bebauungsplan Nr. 26 „Am Amtshof“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im „Amtskurier“ dem Amtlichen Mittteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Stadt Altentreptow und die Gemeinden am 13. Dezember 2019 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Planungsziel war die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO im Vernehmen mit der Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses.

Abweichend von der bisherigen städtebaulichen Zielstellung eines Mischgebietes liegen der Stadt konkrete Investitionsabsichten vor, nach denen gewerbliche Nutzungen, als auch die Anordnung von Räumen und Gebäuden für freie Berufe den Schwerpunkt bilden. Die Ansiedlung von störempfindlichen Wohnnutzungen soll sich zukünftig auf andere, dafür besser geeignete, Areale im Stadtgebiet konzentrieren. Auch mit Verweis auf die Ansässigkeit eines großflächigen Einzelhandels unmittelbar westlich des Planungsraums werden so mögliche Immissionskonflikte vermieden.

Nach derzeitigen Investitionsabsichten ist die Entwicklung eines Gesundheitszentrums mit Haus- und Fachärzten, Physiotherapie und Apotheke geplant. Damit ist die Bündelung von bedarfsgerechten, ambulanten Einrichtungen für die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der Stadt Altentreptow vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO geplant. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 sind Änderungen in der Art und des Maßes der baulichen Nutzung notwendig.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die dazu notwendigen Anwendungsvoraussetzungen des   § 13a Abs. 1 BauGB liegen vor.

Aufgrund der Vorprägung des Standortes bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB benannten Schutzgüter. Die 1. Änderung des Bebauungsplans begründet zu dem keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch die Grenze von 20.000 m² Grundfläche wird deutlich unterschritten.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich auf eine Teilfläche des Flurstücks 172/17 der Flur 3 innerhalb der Gemarkung Altentreptow wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
  2. Ziel des Verfahrens ist eine Änderung der zulässigen Art und des Maßes der baulichen Nutzung. Geplant ist hierzu die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO.
  3. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten  Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
  4. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...