Beschlussvorlage - 01/BV/160/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Am Amtshof" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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04.08.2020
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.08.2020
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.09.2020
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow wurde im beschleunigten Verfahren beschlossen. Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Planentwurf wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und Begründungsentwurf wird gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf 1. Änderung des Bebauungsplans und der Begründung öffentlich auszulegen und sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Verwaltung oder ein gemäß § 4b BauGB beauftragter Dritter die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung ein, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 2 BauGB - öffentliche Auslegung
§ 4 Absatz 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
§ 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2020 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 „Am Amtshof“ der Stadt Altentreptow unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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863,1 kB
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