Beschlussvorlage - 01/BV/154/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Für das Plangebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 29 “Stralsunder Straße 18 h“ der Stadt Altentreptow gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow ist in der Fassung der 5. Änderung neu bekannt gemacht worden und hat mit Ablauf des 21. Juli 2014 Rechtswirksamkeit erlangt. Darin wird der Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die geplante Nutzung als Wohnbauland lässt sich daraus nicht entwickeln.

Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß

§ 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB – Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger    

                                     öffentlicher Belange

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert: Der Planungsraum umfasst das an der Stralsunder Straße, am ehemaligen Kleinbahndamm und gegenüber dem Sportplatz, gelegene Flurstück 681/5 mit einer Fläche von 918 m².    Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 “Stralsunder Straße 18 h“ der Stadt Altentreptow.  Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in allgemeines Wohngebiet geändert werden.

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

 

 

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Anlagen

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