Beschlussvorlage - 01/BV/155/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung am 04.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.  In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die geplante Nutzung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „PV - Nutzung der Sonnenenergie Photovoltaik“ lässt sich daraus nicht entwickeln.

Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für

den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher      

              Belange

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.        Der Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow wird wie folgt geändert: 

Der Planungsraum befindet sich westlich der Bahnstrecke Berlin-Stralsund (Berliner Nordbahn) zwischen Klatzow und Loickenzin und umfasst eine Fläche von 12,80 ha.

Der in der Anlage 1 dargestellte Geltungsbereich beinhaltet nachstehende Flure und Flurstücke der Gemarkung Klatzow: Teilflächen der Flurstücke 6, 7, 8, 20 und 21 der Flur 3 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 44/5 der Flur 1.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow. Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1).

2.        Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

3.        Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

4.        Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.

 

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Anlagen

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