Beschlussvorlage - 01/BV/151/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Der Stadt Altentreptow obliegt aufgrund der zentralörtlichen Funktion eines Grundzentrums die Aufgabe, vorhandene Siedlungsstrukturen dem nachgewiesenen Bedarf entsprechend um zusätzliche Wohnbauflächen zu ergänzen.

Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Altentreptow Rechnung zu tragen, zielt der in der Anlage 1 dargestellte Planungsraum darauf ab, südlich der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow die Erschließung von Grundstücken für die Einzelhaus- oder Mehrfamilienhausbebauung umzusetzen.

Planungsziel soll die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO sein. Vor allem für junge Familien mit Kindern bietet der Standort Stadtnähe und dörfliche ldylle gleichzeitig, so dass die Entwicklung eines Wohngebietes im besonderen öffentlichen lnteresse der Stadt Altentreptow steht. Das derzeitige Angebot von attraktiven Baulandflächen in Altentreptow ist stark begrenzt.

Die Flächen werden derzeit vom Kleingartenverein „Süd“ e.V. Altentreptow genutzt und sind mit Gartenlauben sowie diversen Nebengebäuden bebaut. Der Kleingartenverein „Süd“ verfügt über eine geringe Auslastung der Gartenparzellen. Der Trend setzt sich seit Jahren fort und wird sich in naher Zukunft nicht verändern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich südlich der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow, mit einer Größe von etwa 5,02 ha, soll der Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet an der Schule“ gemäß BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. 

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 36 sowie das Flurstück 37 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Thalberg. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die gemäß § 3 Abs.1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Der Aufstellungsbeschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Eine Auschreibung muss noch erfolgen.

 

 

 

 

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Anlagen

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