Beschlussvorlage - 01/BV/142/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Am 16.06.2020 übergab der Fraktionsvorsitzende der CDU nachfolgenden Antrag an den Stadtvertretervorsteher.

 

„Für den Stadtkern besteht eine Gestaltungssatzung seit 1998, diese schreibt den Baustil und seine Ausführungen vor. Um junge Familien in unsere Stadt zu locken und auch modernes Bauen im Innenstadtbereich zu ermöglichen soll die Gestaltungssatzung aufgeweicht werden.

 

Seit Jahren bemüht sich die Verwaltung innerstädtische Grundstücke und Immobilien

zu veräußern. Dies ist bisher mit geringem Erfolg geschehen. Ein Grund dafür ist sicher auch die bestehende Satzung. Nicht jeder möchte ein neues Haus im alten Stil errichten.

 

Es bedarf einer politisch gewollten Entscheidung die bestehende Gestaltungssatzung

zu ändern. So muss es möglich sein, moderne Gebäude neben historischen zu errichten bzw. umzubauen. Andere Städte haben diese Symbiose zwischen ALT und NEU bewiesen und so einen Mehrwert für ihren historischen Stadtkern erreicht und diesen dadurch aufgewertet.

 

Zu betrachtende Punkte wären:

- kubisches Bauen mit Flachdächern

- moderne Fenstergrößen

- ab der 2.-ten Geschoßhöhe versetzte Fassaden

- Änderung der Gebäudehöhen.“

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 Kommunalverfassung M-V hat jeder Stadtvertreter/jede Fraktion die Möglichkeit die Aufnahme eine Angelegenheit auf die Tagesordnung zu beantragen. Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben, nicht stattgegeben bzw. in geänderter Form stattgegeben wird bzw. ob eine Verweisung in die Fachausschüsse erfolgen soll.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beauftragt die Verwaltung, die Änderung der Gestaltungssatzung, insbesondere nach den Kriterien: kubisches Bauen mit Flachdächern, moderne Fenstergrößen, ab der 2.-ten Geschoßhöhe versetzte Fassaden sowie Änderung der Gebäudehöhen zu überarbeiten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2020:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

 

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...