Beschlussvorlage - 01/073/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung für den Ausbau der in der städtischen Baulast befindlichen Teileinrichtungen in der Jahnstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rainer Prüssel
- Einreicher:
- Daniel, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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03.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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10.11.2010
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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08.12.2010
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 2010/2011 erfolgt der Ausbau der Fichtestraße, der E.- M.- Arndt- Straße und der I. Bauabschnitts der Jahnstraße.
Da die Jahnstraße nicht in voller Länge und Ausdehnung ausgebaut wird, muss ein
Abschnittsbildungsbeschluss gefasst werden.
Der I. Bauabschnitt beginnt im Einmündungsbereich der Jahnstraße / Rudolf- Breitscheid-
Straße und endet an der Kreuzung Jahnstraße / Fichtestraße.
Ein Kostenspaltungsbeschluss ist nicht erforderlich, da von den Ausbaumaßnahmen alle in
der städtischen Baulast befindlichen Teileinrichtungen erfasst wurden.
Die Abrechenbarkeit der städtischen Baumaßnahme setzt jedoch einen
Abschnittsbildungsbeschluss voraus.
Im Ergebnis des zu fassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für den
Ausbau des Straßenabschnittes und seinen Nebenanlagen (vgl. hierzu auch § 4 Abs. 2 der
Straßenausbaubeitragssatzung vom 29.01.2001) auf die Grundstücke umgelegt werden, die
in dem gebildeten Abschnitt liegen. Nur die Fichtestraße und die E.- M.- Arndt- Straße
werden in ihrer vollen Länge ausgebaut.
Der Umstand, dass die drei Bauabschnitte in einer Baumaßnahme durchgeführt werden
rechtfertigt keine Zusammenfassung bei der Abrechnung.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter beschließen, die realisierte Ausbaumaßnahme an der Jahnstraße mit
seinen Nebeneinrichtungen auf dem Wege der Abschnittsbildung abzurechnen.
Davon erfasst wird der Bau de r Straße, des Gehweges und der Straßenbeleuchtung
zwischen dem Einmündungsbereich der Jahnstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße und
der Kreuzung Jahnstraße/Fichtestraße.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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